Systemeinstellungen

Pauseneinstellungen

arzeko systemeinstellungen pausen

Wird die Gesetzliche erzwungenen Pausenzeit ausgewählt, wird automatisch bei einer Arbeitszeit > 6h eine Pause von 30 min und bei einer Arbeitszeit von > 9h eine Pause von insgesamt 45 min berücksichtigt, auch wenn der Mitarbeiter keine Pause gestochen hatte.

Sie können unter den Gesetzlichen Pausenzeiten zwischen Deutschland, Österreich und Schweiz wählen, um die jeweiligen Gesetzlichen Werte als Vorlage automatisch anzuwenden. Die genauen Arbeitszeiten und die dazugehörigen Mindestpausenzeiten hängen von der Örtlichkeit ab und sind wie folgt hinterlegt:

In Deutschland [DE] sind nach 6h Arbeitszeit 30 Minuten Pause notwendig, sowie 45 Minuten Pause nach 9h Arbeitszeit. Die jeweiligen Pausen müssen eine Mindestlaufzeit von 15 Minuten haben um gewertet zu werden.
In Österreich [AT] sind nach 6h Arbeitszeit 30 Minuten Pause notwendig. Die jeweiligen Pausen müssen eine Mindestlaufzeit von 10 Minuten haben um gewertet zu werden.
In der Schweiz [CH] sind nach 5:30h Arbeitszeit 15 Minuten Pause notwendig, sowie 30 Minuten Pause nach 7h Arbeitszeit und 60 Minuten Pause nach 9h Arbeitszeit. Die jeweiligen Pausen müssen bis zur ersten Grenze eine Mindestlaufzeit von 15 Minuten haben um gewertet zu werden, alle späteren Pausen müssen eine Mindestlaufzeit von 30 Minuten haben, um gewertet zu werden.

Werden Pausen gemacht, die kürzer als die erforderliche Mindestlaufzeit sind, werden diese nicht zur gesamt-Pausenzeit gewertet und es kann dazu kommen, das die Restliche Pausenzeit abgezogen wird, um die gesetzlich festgelegten Pausenzeiten einzuhalten.

Sollten die Voreinstellungen nicht ausreichen, können die Pausenzeiten manuell eingestellt werden. Es können die zwei Grenzen beliebig gewählt werden, wobei die Sollzeitgrenzen die Arbeitszeiten in Minuten sind, ab wann die jeweilige Pausenzeit erzwungen wird.
Die Dazugehörige erzwungene Pause Bezieht sich dabei auf die erforderliche Pause, die eingehalten werden muss, bevor die Restzeit von der Sollzeit abgezogen wird.
Die Erforderliche Mindestlänge eines Pausenblocks gibt an, wie lang eine Stechuhr pausiert sein muss, um bei der gesetzlichen Pausenzeit mitgezählt zu werden. Eine Pause sollte dann mindestens diese länge betragen.

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